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Fördermittel

Öffentliche Mittel des Landes NRW/NRW Bank

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die private, selbstgenutze Wohnimmobilie mit äußerst günstigen Zinsen.

Auf die Bewilligung öffentlicher Mittel besteht kein Rechtsanspruch. Hierfür ist ein entsprechender Antrag erforderlich.

Art und Umfang der Förderung sind unter anderem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt zählenden Familienangehörigen, der Anzahl, dem Alter und der steuerlichen Berücksichtigung der Kinder, von der Höhe des anrechenbaren Gesamteinkommens und ggf. vom Grad der Schwerbehinderung. Die Lage des Objektes, die Größe der Wohnfläche und ausreichend Eigenmittel sind weitere Kriterien, die zu beachten sind. Bewilligungen der NRW.BANK erfolgen stets schriftlich und nie mündlich. Diese Hinweise sind unverbindlich und können kein persönliches Gespräch ersetzen.

Gern beraten wir Sie daher ganz individuell auf der Grundlage Ihrer persönlichen Situation. Der Antrag für die öffentlichen Mittel kann dann komplett durch uns gestellt werden.

Darlehenskondition

KFW Förderkredite der BRD/KfW Bank

Die KfW-Bank des Bundes bietet zusätzliche Förderkredite an. Für den Neubau oder Erwerb selbstgenutzten Eigentums ebenso wie für den Bau von Häusern mit extra niedrigem Energieverbrauch oder der Modernisierung von Altbauten. Diese Mittel können untereinander, aber auch mit den öffentlichen Mittel (siehe oben) kombiniert werden.

In einem persönlichen Gespräch prüfen wir gerne unverbindlich Ihre Fördermöglichkeiten. Die Anträge können dann durch uns gestellt werden.